Bildung und Teilhabe: Alle Leistungen, die Ihrer Familie zustehen
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Erfahren Sie, welche Leistungen Sie beantragen können, von Schulbedarf bis Vereinsmitgliedschaft.
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?
Das Bildungs- und Teilhabepaket (kurz: BuT oder Bildungspaket) ist eine staatliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Es soll sicherstellen, dass alle Kinder die gleichen Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe haben, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.
Das Bildungspaket gibt es seit 2011 und wurde seitdem mehrfach verbessert. Die wichtigste Neuerung: Seit 2019 ist das Mittagessen in Schule und Kita komplett kostenlos, der frühere Eigenanteil von einem Euro pro Mahlzeit entfällt.
Das können Sie bekommen
Je nach Bedarf können Sie pro Kind mehrere hundert Euro jährlich erhalten, allein der Schulbedarf beträgt 195 Euro pro Jahr. Hinzu kommen Mittagessen, Ausflüge, Nachhilfe und Vereinsbeiträge.
Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket?
Das Bildungspaket richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, deren Familien bestimmte Sozialleistungen beziehen. Anspruchsberechtigt sind:
Bürgergeld-Empfänger
Familien, die Bürgergeld (früher Hartz IV) nach SGB II beziehen
Sozialhilfe-Empfänger
Familien, die Sozialhilfe nach SGB XII beziehen
Kinderzuschlag
Familien, die Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten
Wohngeld
Familien, die Wohngeld beziehen
Asylbewerberleistungen
Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Wichtig zu wissen
Die Leistungen gelten für Kinder bis 25 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Für Teilhabeleistungen (Vereine etc.) liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
Alle Leistungen des Bildungspakets im Detail
Das Bildungspaket umfasst sechs verschiedene Leistungsbereiche. Hier erfahren Sie genau, was Ihnen zusteht und wie viel Sie bekommen können.
Schulbedarf
195 Euro/JahrFür Schulmaterialien wie Hefte, Stifte, Schulranzen. Wird in zwei Raten ausgezahlt: 130 Euro zum Schuljahresbeginn, 65 Euro zum Halbjahr.
- Automatische Auszahlung
- Kein gesonderter Antrag nötig
- Für alle Schulkinder
Mittagessen
Komplett kostenlosDas gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kita oder Hort wird vollständig übernommen. Ihr Kind isst kostenlos mit.
- Gilt für Schule, Kita und Hort
- Eigenanteil entfällt seit 2019
- Direktabrechnung mit Einrichtung
Schülerbeförderung
Tatsächliche KostenKosten für den Schulweg werden übernommen, wenn sie nicht anderweitig gedeckt sind. Gilt für Bus, Bahn oder andere Verkehrsmittel.
- Für Grund- und weiterführende Schulen
- Nächstgelegene Schule zählt
- Antrag mit Belegen nötig
Lernförderung (Nachhilfe)
Nach BedarfNachhilfeunterricht wird bezahlt, wenn das Lernziel gefährdet ist. Die Schule muss den Bedarf bestätigen.
- Bestätigung durch Schule nötig
- Einzel- oder Gruppenunterricht
- Unbegrenzte Dauer möglich
Teilhabe am sozialen Leben
15 Euro/MonatFür Vereinsbeiträge, Musikschule, Freizeiten oder kulturelle Aktivitäten. Damit Ihr Kind überall mitmachen kann.
- Sportvereine, Musikschulen
- Ferienfreizeiten
- Kulturelle Veranstaltungen
Ausflüge und Klassenfahrten
Tatsächliche KostenMehrtägige Klassenfahrten und eintägige Ausflüge werden vollständig übernommen, Ihr Kind muss nicht zu Hause bleiben.
- Schul- und Kita-Ausflüge
- Mehrtägige Klassenfahrten
- Komplette Kostenübernahme
So stellen Sie den Antrag
Wo Sie den Antrag stellen, hängt davon ab, welche Leistung Sie beziehen:
Bürgergeld-Empfänger
Antrag beim Jobcenter
Wohngeld oder Kinderzuschlag
Antrag bei der Gemeinde/Stadt (Sozialamt oder Rathaus)
Sozialhilfe-Empfänger
Antrag beim Sozialamt
Diese Unterlagen brauchen Sie:
- Ausgefüllter Antragsvordruck (beim jeweiligen Amt erhältlich)
- Nachweis über den Leistungsbezug (aktueller Bescheid)
- Schulbescheinigung für Schulkinder
- Bei Nachhilfe: Bestätigung der Schule über den Förderbedarf
- Bei Vereinen: Nachweis über die Mitgliedschaft und Kosten
Digitale Endgeräte für Schulkinder
Seit der Corona-Pandemie ist digitales Lernen wichtiger denn je. Familien, die Bildungspaket-Leistungen beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Laptop oder ein Tablet für ihre Schulkinder erhalten.
Das Digital-Paket von NRW-Hilfe
Wir helfen Familien in NRW dabei, digitale Endgeräte für ihre Schulkinder zu beantragen. Wir prüfen Ihren Anspruch, bereiten die Unterlagen vor und begleiten Sie durch den gesamten Prozess, kostenlos und unkompliziert.
- Laptop oder Tablet für die Schule
- Notwendiges Zubehör inklusive
- Hilfe bei der Einrichtung
Praktische Tipps zum Bildungspaket
Frühzeitig beantragen
Stellen Sie Anträge rechtzeitig, am besten zu Beginn des Schuljahres.
Alle Leistungen nutzen
Prüfen Sie, welche Leistungen für Ihr Kind in Frage kommen.
Bescheide aufheben
Bewahren Sie alle Bescheide und Belege sorgfältig auf.
Beratung nutzen
Bei Fragen hilft Ihr Jobcenter, das Sozialamt oder eine Beratungsstelle.
Widerspruch einlegen
Bei Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Schule informieren
Informieren Sie die Schule, damit Ausflüge und Mittagessen direkt abgerechnet werden können.