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Familienhilfe
10 Min. LesezeitAktualisiert: Mai 2026

Bildung und Teilhabe: Alle Leistungen, die Ihrer Familie zustehen

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Erfahren Sie, welche Leistungen Sie beantragen können, von Schulbedarf bis Vereinsmitgliedschaft.

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

Das Bildungs- und Teilhabepaket (kurz: BuT oder Bildungspaket) ist eine staatliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Es soll sicherstellen, dass alle Kinder die gleichen Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe haben, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.

Das Bildungspaket gibt es seit 2011 und wurde seitdem mehrfach verbessert. Die wichtigste Neuerung: Seit 2019 ist das Mittagessen in Schule und Kita komplett kostenlos, der frühere Eigenanteil von einem Euro pro Mahlzeit entfällt.

Das können Sie bekommen

Je nach Bedarf können Sie pro Kind mehrere hundert Euro jährlich erhalten, allein der Schulbedarf beträgt 195 Euro pro Jahr. Hinzu kommen Mittagessen, Ausflüge, Nachhilfe und Vereinsbeiträge.

Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket?

Das Bildungspaket richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, deren Familien bestimmte Sozialleistungen beziehen. Anspruchsberechtigt sind:

Bürgergeld-Empfänger

Familien, die Bürgergeld (früher Hartz IV) nach SGB II beziehen

Sozialhilfe-Empfänger

Familien, die Sozialhilfe nach SGB XII beziehen

Kinderzuschlag

Familien, die Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten

Wohngeld

Familien, die Wohngeld beziehen

Asylbewerberleistungen

Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten

Wichtig zu wissen

Die Leistungen gelten für Kinder bis 25 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Für Teilhabeleistungen (Vereine etc.) liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.

Alle Leistungen des Bildungspakets im Detail

Das Bildungspaket umfasst sechs verschiedene Leistungsbereiche. Hier erfahren Sie genau, was Ihnen zusteht und wie viel Sie bekommen können.

Schulbedarf

195 Euro/Jahr

Für Schulmaterialien wie Hefte, Stifte, Schulranzen. Wird in zwei Raten ausgezahlt: 130 Euro zum Schuljahresbeginn, 65 Euro zum Halbjahr.

  • Automatische Auszahlung
  • Kein gesonderter Antrag nötig
  • Für alle Schulkinder

Mittagessen

Komplett kostenlos

Das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kita oder Hort wird vollständig übernommen. Ihr Kind isst kostenlos mit.

  • Gilt für Schule, Kita und Hort
  • Eigenanteil entfällt seit 2019
  • Direktabrechnung mit Einrichtung

Schülerbeförderung

Tatsächliche Kosten

Kosten für den Schulweg werden übernommen, wenn sie nicht anderweitig gedeckt sind. Gilt für Bus, Bahn oder andere Verkehrsmittel.

  • Für Grund- und weiterführende Schulen
  • Nächstgelegene Schule zählt
  • Antrag mit Belegen nötig

Lernförderung (Nachhilfe)

Nach Bedarf

Nachhilfeunterricht wird bezahlt, wenn das Lernziel gefährdet ist. Die Schule muss den Bedarf bestätigen.

  • Bestätigung durch Schule nötig
  • Einzel- oder Gruppenunterricht
  • Unbegrenzte Dauer möglich

Teilhabe am sozialen Leben

15 Euro/Monat

Für Vereinsbeiträge, Musikschule, Freizeiten oder kulturelle Aktivitäten. Damit Ihr Kind überall mitmachen kann.

  • Sportvereine, Musikschulen
  • Ferienfreizeiten
  • Kulturelle Veranstaltungen

Ausflüge und Klassenfahrten

Tatsächliche Kosten

Mehrtägige Klassenfahrten und eintägige Ausflüge werden vollständig übernommen, Ihr Kind muss nicht zu Hause bleiben.

  • Schul- und Kita-Ausflüge
  • Mehrtägige Klassenfahrten
  • Komplette Kostenübernahme

So stellen Sie den Antrag

Wo Sie den Antrag stellen, hängt davon ab, welche Leistung Sie beziehen:

1

Bürgergeld-Empfänger

Antrag beim Jobcenter

2

Wohngeld oder Kinderzuschlag

Antrag bei der Gemeinde/Stadt (Sozialamt oder Rathaus)

3

Sozialhilfe-Empfänger

Antrag beim Sozialamt

Diese Unterlagen brauchen Sie:

  • Ausgefüllter Antragsvordruck (beim jeweiligen Amt erhältlich)
  • Nachweis über den Leistungsbezug (aktueller Bescheid)
  • Schulbescheinigung für Schulkinder
  • Bei Nachhilfe: Bestätigung der Schule über den Förderbedarf
  • Bei Vereinen: Nachweis über die Mitgliedschaft und Kosten

Digitale Endgeräte für Schulkinder

Seit der Corona-Pandemie ist digitales Lernen wichtiger denn je. Familien, die Bildungspaket-Leistungen beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Laptop oder ein Tablet für ihre Schulkinder erhalten.

Das Digital-Paket von NRW-Hilfe

Wir helfen Familien in NRW dabei, digitale Endgeräte für ihre Schulkinder zu beantragen. Wir prüfen Ihren Anspruch, bereiten die Unterlagen vor und begleiten Sie durch den gesamten Prozess, kostenlos und unkompliziert.

  • Laptop oder Tablet für die Schule
  • Notwendiges Zubehör inklusive
  • Hilfe bei der Einrichtung
Benachrichtigt werden

Praktische Tipps zum Bildungspaket

1

Frühzeitig beantragen

Stellen Sie Anträge rechtzeitig, am besten zu Beginn des Schuljahres.

2

Alle Leistungen nutzen

Prüfen Sie, welche Leistungen für Ihr Kind in Frage kommen.

3

Bescheide aufheben

Bewahren Sie alle Bescheide und Belege sorgfältig auf.

4

Beratung nutzen

Bei Fragen hilft Ihr Jobcenter, das Sozialamt oder eine Beratungsstelle.

5

Widerspruch einlegen

Bei Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

6

Schule informieren

Informieren Sie die Schule, damit Ausflüge und Mittagessen direkt abgerechnet werden können.

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