Wir starten bald! Lassen Sie sich jetzt vormerken und erfahren Sie als Erste/r, wenn es losgeht!

Zurück zum Ratgeber
Pflege zu Hause
12 Min. LesezeitAktualisiert: Mai 2026

Pflegegrad beantragen: Der vollständige Leitfaden für Angehörige

Der Weg zum Pflegegrad kann kompliziert wirken. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie sich optimal auf die MDK-Begutachtung vorbereiten.

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) beschreibt, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung sie im Alltag benötigt. Es gibt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 die geringste und Pflegegrad 5 die schwerste Beeinträchtigung darstellt.

Die Einstufung in einen Pflegegrad ist die Voraussetzung dafür, Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Pflegegeld, wenn Sie von Angehörigen gepflegt werden
  • Pflegesachleistungen, wenn ein Pflegedienst Sie versorgt
  • Pflegehilfsmittel, monatlich bis zu 40 Euro für Verbrauchsmaterialien
  • Entlastungsbetrag, 125 Euro monatlich für Entlastungsangebote
  • Verhinderungspflege, bis zu 1.612 Euro jährlich, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt

Gut zu wissen

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf die kostenlose Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln im Wert von 40 Euro monatlich. Diese erhalten Sie direkt nach Hause geliefert, wir kümmern uns um den Antrag.

Die 5 Pflegegrade im Überblick

Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu. Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems, das den Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet.

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

12,5 bis unter 27 Punkte

Pflegegeld

0 Euro

Sachleistung

0 Euro

Besonderheit

Entlastungsbetrag 125 Euro/Monat

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

27 bis unter 47,5 Punkte

Pflegegeld

332 Euro

Sachleistung

761 Euro

Besonderheit

Verhinderungspflege möglich

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

47,5 bis unter 70 Punkte

Pflegegeld

573 Euro

Sachleistung

1.432 Euro

Besonderheit

Kurzzeitpflege möglich

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

70 bis unter 90 Punkte

Pflegegeld

765 Euro

Sachleistung

1.778 Euro

Besonderheit

Vollstationäre Pflege

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

90 bis 100 Punkte

Pflegegeld

947 Euro

Sachleistung

2.200 Euro

Besonderheit

Höchste Leistungsstufe

Antrag richtig stellen

Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei der Pflegekasse. Diese ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Der Antrag kann formlos erfolgen, ein einfacher Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt zunächst.

1

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Rufen Sie Ihre Krankenkasse an oder schreiben Sie einen kurzen Brief. Sagen Sie, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen möchten. Die Kasse schickt Ihnen dann die nötigen Formulare zu.

2

Formulare ausfüllen

Füllen Sie die Formulare sorgfältig aus. Beschreiben Sie genau, wobei die pflegebedürftige Person Hilfe benötigt. Seien Sie ehrlich und übertreiben Sie nicht, aber untertreiben Sie auch nicht!

3

Unterlagen sammeln

Sammeln Sie alle relevanten ärztlichen Unterlagen: Arztbriefe, Krankenhausberichte, Medikamentenlisten, Befunde. Je mehr Dokumentation Sie haben, desto besser kann Ihre Situation eingeschätzt werden.

4

Begutachtungstermin wahrnehmen

Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) wird einen Begutachtungstermin mit Ihnen vereinbaren. Dieser findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.

Wichtiger Hinweis

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich! Die Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Je früher Sie den Antrag einreichen, desto früher erhalten Sie Unterstützung.

Die MDK-Begutachtung verstehen

Bei der Begutachtung bewertet ein Gutachter des Medizinischen Dienstes die Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Modulen. Jedes Modul fließt mit einer bestimmten Gewichtung in die Gesamtbewertung ein.

10%
Mobilität

Fortbewegen, Treppensteigen, Positionswechsel

15%
Kognitive Fähigkeiten

Orientierung, Erkennen von Personen, Entscheidungen

15%
Verhaltensweisen

Aggressives Verhalten, Ängste, Wahnvorstellungen

40%
Selbstversorgung

Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang

20%
Krankheiten bewältigen

Medikamente, Arztbesuche, Therapien

15%
Alltagsleben

Tagesablauf, Kontakte, Zukunftsplanung

Das Modul Selbstversorgung hat mit 40% die höchste Gewichtung. Hier wird bewertet, wie selbstständig die Person bei alltäglichen Verrichtungen wie Waschen, Anziehen und Essen ist.

10 Tipps zur Vorbereitung auf die Begutachtung

1

Pflegetagebuch führen

Dokumentieren Sie 2-3 Wochen vor dem Termin, welche Hilfe täglich benötigt wird.

2

Alle Unterlagen bereithalten

Arztbriefe, Medikamentenliste, Krankenhausberichte griffbereit haben.

3

Angehörige einbeziehen

Die Hauptpflegeperson sollte beim Termin dabei sein.

4

Schlechte Tage schildern

Beschreiben Sie nicht den besten, sondern einen durchschnittlich schlechten Tag.

5

Nichts beschönigen

Zeigen Sie ehrlich, wobei Hilfe benötigt wird, auch wenn es unangenehm ist.

6

Zeit nehmen

Lassen Sie sich nicht hetzen. Die Begutachtung dauert etwa eine Stunde.

7

Fragen stellen

Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen.

8

Notizen machen

Schreiben Sie wichtige Punkte vor dem Termin auf.

9

Hilfsmittel zeigen

Zeigen Sie alle Hilfsmittel, die bereits genutzt werden.

10

Ruhig bleiben

Der Gutachter ist nicht Ihr Feind, er dokumentiert nur die Situation.

Widerspruch einlegen, so geht es richtig

Wenn Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das lohnt sich oft: Etwa 50% der Widersprüche sind erfolgreich!

So legen Sie Widerspruch ein:

  1. 1Schreiben Sie innerhalb eines Monats einen formlosen Widerspruch an Ihre Pflegekasse.
  2. 2Fordern Sie das vollständige Gutachten an und prüfen Sie es genau.
  3. 3Begründen Sie Ihren Widerspruch schriftlich, am besten mit neuen ärztlichen Unterlagen.
  4. 4Es erfolgt eine erneute Begutachtung durch einen anderen Gutachter.

Tipp: Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung von einem Pflegestützpunkt oder einer unabhängigen Pflegeberatung. Diese Beratung ist kostenlos!

Ihre Leistungen nach der Anerkennung

Sobald Ihr Pflegegrad anerkannt ist, stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu. Eine davon ist die monatliche Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Die NRW-Pflegebox, wir kümmern uns um alles

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich. Wir stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und liefern Ihnen die Produkte direkt nach Hause, kostenlos und unkompliziert.

  • Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen und Mundschutz
  • Monatliche Lieferung, jederzeit anpassbar
Benachrichtigt werden

Weitere hilfreiche Artikel