Pflegegrad beantragen: Der vollständige Leitfaden für Angehörige
Der Weg zum Pflegegrad kann kompliziert wirken. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie sich optimal auf die MDK-Begutachtung vorbereiten.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) beschreibt, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung sie im Alltag benötigt. Es gibt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 die geringste und Pflegegrad 5 die schwerste Beeinträchtigung darstellt.
Die Einstufung in einen Pflegegrad ist die Voraussetzung dafür, Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Dazu gehören unter anderem:
- Pflegegeld, wenn Sie von Angehörigen gepflegt werden
- Pflegesachleistungen, wenn ein Pflegedienst Sie versorgt
- Pflegehilfsmittel, monatlich bis zu 40 Euro für Verbrauchsmaterialien
- Entlastungsbetrag, 125 Euro monatlich für Entlastungsangebote
- Verhinderungspflege, bis zu 1.612 Euro jährlich, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt
Gut zu wissen
Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf die kostenlose Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln im Wert von 40 Euro monatlich. Diese erhalten Sie direkt nach Hause geliefert, wir kümmern uns um den Antrag.
Die 5 Pflegegrade im Überblick
Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu. Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems, das den Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet.
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegeld
0 Euro
Sachleistung
0 Euro
Besonderheit
Entlastungsbetrag 125 Euro/Monat
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegeld
332 Euro
Sachleistung
761 Euro
Besonderheit
Verhinderungspflege möglich
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegeld
573 Euro
Sachleistung
1.432 Euro
Besonderheit
Kurzzeitpflege möglich
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegeld
765 Euro
Sachleistung
1.778 Euro
Besonderheit
Vollstationäre Pflege
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Pflegegeld
947 Euro
Sachleistung
2.200 Euro
Besonderheit
Höchste Leistungsstufe
Antrag richtig stellen
Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei der Pflegekasse. Diese ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Der Antrag kann formlos erfolgen, ein einfacher Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt zunächst.
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Rufen Sie Ihre Krankenkasse an oder schreiben Sie einen kurzen Brief. Sagen Sie, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen möchten. Die Kasse schickt Ihnen dann die nötigen Formulare zu.
Formulare ausfüllen
Füllen Sie die Formulare sorgfältig aus. Beschreiben Sie genau, wobei die pflegebedürftige Person Hilfe benötigt. Seien Sie ehrlich und übertreiben Sie nicht, aber untertreiben Sie auch nicht!
Unterlagen sammeln
Sammeln Sie alle relevanten ärztlichen Unterlagen: Arztbriefe, Krankenhausberichte, Medikamentenlisten, Befunde. Je mehr Dokumentation Sie haben, desto besser kann Ihre Situation eingeschätzt werden.
Begutachtungstermin wahrnehmen
Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) wird einen Begutachtungstermin mit Ihnen vereinbaren. Dieser findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.
Wichtiger Hinweis
Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich! Die Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Je früher Sie den Antrag einreichen, desto früher erhalten Sie Unterstützung.
Die MDK-Begutachtung verstehen
Bei der Begutachtung bewertet ein Gutachter des Medizinischen Dienstes die Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Modulen. Jedes Modul fließt mit einer bestimmten Gewichtung in die Gesamtbewertung ein.
Fortbewegen, Treppensteigen, Positionswechsel
Orientierung, Erkennen von Personen, Entscheidungen
Aggressives Verhalten, Ängste, Wahnvorstellungen
Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang
Medikamente, Arztbesuche, Therapien
Tagesablauf, Kontakte, Zukunftsplanung
Das Modul Selbstversorgung hat mit 40% die höchste Gewichtung. Hier wird bewertet, wie selbstständig die Person bei alltäglichen Verrichtungen wie Waschen, Anziehen und Essen ist.
10 Tipps zur Vorbereitung auf die Begutachtung
Pflegetagebuch führen
Dokumentieren Sie 2-3 Wochen vor dem Termin, welche Hilfe täglich benötigt wird.
Alle Unterlagen bereithalten
Arztbriefe, Medikamentenliste, Krankenhausberichte griffbereit haben.
Angehörige einbeziehen
Die Hauptpflegeperson sollte beim Termin dabei sein.
Schlechte Tage schildern
Beschreiben Sie nicht den besten, sondern einen durchschnittlich schlechten Tag.
Nichts beschönigen
Zeigen Sie ehrlich, wobei Hilfe benötigt wird, auch wenn es unangenehm ist.
Zeit nehmen
Lassen Sie sich nicht hetzen. Die Begutachtung dauert etwa eine Stunde.
Fragen stellen
Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen.
Notizen machen
Schreiben Sie wichtige Punkte vor dem Termin auf.
Hilfsmittel zeigen
Zeigen Sie alle Hilfsmittel, die bereits genutzt werden.
Ruhig bleiben
Der Gutachter ist nicht Ihr Feind, er dokumentiert nur die Situation.
Widerspruch einlegen, so geht es richtig
Wenn Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das lohnt sich oft: Etwa 50% der Widersprüche sind erfolgreich!
So legen Sie Widerspruch ein:
- 1Schreiben Sie innerhalb eines Monats einen formlosen Widerspruch an Ihre Pflegekasse.
- 2Fordern Sie das vollständige Gutachten an und prüfen Sie es genau.
- 3Begründen Sie Ihren Widerspruch schriftlich, am besten mit neuen ärztlichen Unterlagen.
- 4Es erfolgt eine erneute Begutachtung durch einen anderen Gutachter.
Tipp: Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung von einem Pflegestützpunkt oder einer unabhängigen Pflegeberatung. Diese Beratung ist kostenlos!
Ihre Leistungen nach der Anerkennung
Sobald Ihr Pflegegrad anerkannt ist, stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu. Eine davon ist die monatliche Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Die NRW-Pflegebox, wir kümmern uns um alles
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich. Wir stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und liefern Ihnen die Produkte direkt nach Hause, kostenlos und unkompliziert.
- Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen
- Bettschutzeinlagen und Mundschutz
- Monatliche Lieferung, jederzeit anpassbar